Was ändert die EU-Datenschutzgrundverordnung?

Was ändert die EU-Datenschutzgrundverordnung?

Um was geht es in der EU-Datenschutzgrundverordnung, und welche Änderungen bringt die Verordnung mit sich?

Diese Fragen beschäftigen seit der In-Kraft-Setzung der EU-Datenschutzgrundverordnung alle Unternehmen und Steuerkanzleien, die sich bereits mit dem Thema Datenschutz auseinandergesetzt haben. Für alle anderen wird es höchste Zeit. Zum einen bringt Verordnung einige Änderungen mit sich, mit denen sich die Dokumentations- und Nachweispflichten in den Betrieben deutlich verschärfen. Zum anderen ist auch das Strafmaß bei Verstoßen gegen die Vorschriften deutlich unangenehmer gestaltet, als das bisher der Fall war.

Wir sind den Fragen, was die EU-Datenschutzgrundverordnung beinhaltet und welche Änderungen das für Kanzleien mit sich bringt, in zwei Artikeln auf den Grund gegangen, die in den letzten beiden Ausgaben des Jahres 2016 im LSWB-Magazin veröffentlicht wurden.

Aus dem Inhalt

Lesen Sie darin z.B., was es mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, der Risikoanalyse und der Datenschutz-Folgeabschätzung auf sich hat, welche Informationspflichten Sie ab Mai 2018 erfüllen müssen, wie das „Recht auf Vergessenwerden“ Anwendung finden soll, und wie Sie künftig bei Datenpannen vorgehen müssen. Auch die besonders wichtige Rechenschaftspflicht, die bisher im Bundesdatenschutzgesetz nicht in dieser Art zu finden war, die spezifischen Änderungen im Bereich der technisch-organisatorischen Maßnahmen und die Neuerungen zum Thema Auftragsverarbeiter sind in den beiden Artikeln erläutert.

Hier können Sie die beiden Artikel im PDF-Format herunterladen:

LSWB-Magazin Datenschutzserie


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