Intensiv-Seminar „Datenschutz in der Steuerkanzlei“ DSTV-BW

ENDSPURT ZUR EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

Am 25.05.2018 ist die Schonfrist vorbei – die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gilt unmittelbar auch in Deutschland. Damit sind zahlreiche neue Anforderungen verbunden, unter anderem die Verpflichtung, den Datenschutzbeauftragten der Kanzlei an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Diese Anforderungen müssen zusätzlich zu allen bisherigen Vorgaben, die weiter Bestand haben, bis zum Stichtag umgesetzt sein.

Wie aber funktioniert Datenschutz in einer Steuerkanzlei? Welche Vorschriften gibt es, welche Besonderheiten sind zu beachten? Und wie können die vielfältigen Themen im Kanzleialltag sinnvoll umgesetzt werden, ohne die Abläufe zu hemmen und Personal dauerhaft zu binden?

Wenn Sie genau wissen wollen, was Datenschutz für Ihre Kanzlei bedeutet, welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie diese im Praxisalltag umsetzen können, empfehlen wir Ihnen das Intensiv-Seminar.

THEMEN INTENSIV-SEMINAR

  • Eine kurze Historie des Datenschutzes in Deutschland und Europa
  • Die EU-DSGVO und das „neue“ Bundesdatenschutzgesetz
  • Datenschutz, Datensicherheit und IT-Sicherheit
  • Technische und organisatorische Maßnahmen im Verständnis der EU-DSGVO
  • Die datenschutzkonforme Internetpräsenz – neue Hinweispflichten
  • Typische Pflichten der Mitarbeiter
  • Der Datenschutzbeauftragte in der Steuerkanzlei
  • Wer überwacht die Einhaltung des Datenschutzes?
  • Die wichtigsten Unterlagen in der Steuerkanzlei
  • Die Umsetzung in der Steuerkanzlei: selbst machen oder beraten lassen?
  • Zusammenfassung

Anmeldung und weitere Infos:

Zur Homepage des DSTV-BW

Veranstaltungsort: Duale Hochschule Baden­ Württemberg Mannheim, Coblitzallee 1­9, 68163 Mannheim


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