Info-Treffen „Datenschutz in der Steuerkanzlei“ DSTV-BW

ENDSPURT ZUR EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

Am 25.05.2018 ist die Schonfrist vorbei – die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gilt unmittelbar auch in Deutschland. Damit sind zahlreiche neue Anforderungen verbunden, unter anderem die Verpflichtung, den Datenschutzbeauftragten der Kanzlei an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Diese Anforderungen müssen zusätzlich zu allen bisherigen Vorgaben, die weiter Bestand haben, bis zum Stichtag umgesetzt sein.

Wie aber funktioniert Datenschutz in einer Steuerkanzlei? Welche Vorschriften gibt es, welche Besonderheiten sind zu beachten? Und wie können die vielfältigen Themen im Kanzleialltag sinnvoll umgesetzt werden, ohne die Abläufe zu hemmen und Personal dauerhaft zu binden? Wenn Sie sich kurz und knapp über die wichtigsten Fakten zum Datenschutz und den Risiken bei mangelnder Umsetzung informieren möchten, ist unser „Info-Treffen“ die richtige Anlaufstelle für Sie.

Anmeldung und weitere Informationen:

Zur Homepage des DSTV-BW

Veranstaltungsort: Duale Hochschule Baden­ Württemberg Mannheim, Coblitzallee 1­9, 68163 Mannheim


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