Datenschutzbeauftragter in der Steuerkanzlei (Steuerakademie Hessen)

Am 25.05.2018 ist die Schonfrist vorbei – die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gilt unmittelbar auch in Deutschland. Damit ist unter anderem die Verpflichtung verbunden, den Datenschutzbeauftragten der Kanzlei an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.

Das dreitägige Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen zur Umsetzung der Anforderungen im Sinne der EU-DSGVO und des „neuen“ Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Inhalte berücksichtigen hierbei speziell die Anforderungen in der Steuerkanzlei.

Mehr Informationen und Anmeldung:

Steuerakademie Hessen

Veranstaltungsort: Frankfurt am Main


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