Ihre Kanzlei vor dem Stichtag zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Am 25.05.2018 ist die Schonfrist vorbei – die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gilt unmittelbar auch in Deutschland. Damit sind zahlreiche neue Anforderungen verbunden, unter anderem die Verpflichtung, den Datenschutzbeauftragten der Kanzlei an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Hinzu kommen Neuerungen wie die Risikobewertung sämtlicher Prozesse in der Kanzlei, eine Rechenschaftspflicht hinsichtlich der getroffenen Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen sowie ein wesentlicher stärkerer Fokus auf eine dem Stand der Technik entsprechende Ausgestaltung der IT-Security und der Kanzleiorganisation.
Das notwendige Knowhow dazu vermitteln wir in diesem Workshop. Sie erhalten einen grundlegenden Einblick in die die alltäglichen „Datenschutzfallen“ und die relevanten Vorgaben und Bestimmungen, sowie deren Umsetzung in der Praxis.
Weitere Informationen und Anmeldung
Alle Informationen zum Workshop sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie hier
LSWB Seminarinfos und Anmeldung
Veranstaltungsort: Hotel-Gasthof-Höttl, Luitpoldplatz 22 94469 Deggendorf