Zoom liefert Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Zoom liefert Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Videokonferenzen können mit Zoom künftig auch Ende-zu-Ende verschlüsselt durchgeführt werden. Dieses neue Feature stellt insbesondere eine wichtige Ergänzung für Steuerberater bzw. allgemein Berufsgeheimnisträger dar, um den Dienst im Sinne des Berufsgeheimnisses zu nutzen.

Die Ende-zu-Ende Verschlüsselung muss zunächst manuell aktiviert werden, wenn ein Meeting wirklich vertraulich bleiben soll. Die Aufzeichnung solcher Meetings ist nicht möglich, da die Aufzeichnung auf US-Servern gespeichert wird.

Um Zoom datenschutzkonform nutzen zu können, ist nach dem SCHREMS II Urteil des EUGH der Abschluss einer Standardvertragsklausel notwendig. Diese können Sie unter diesem Link abschließen:

Standardvertragsklausel Zoom

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Streamingdaten Ihrer Videokonferenzen nicht über US-amerikanische Server oder z.B. explizit über Server in Deutschland übermittelt werden, empfehlen wir die Nutzung eines kostenpflichtigen Zoom-Accounts. Hier haben Sie die Möglichkeit, die für das Streaming genutzten Rechenzentrumsstandorte zu wählen. Informationen dazu finden Sie unter diesem Link:

Infos zur Auswahl der Rechenzentrums-Regionen

Achtung: Aufzeichnungen von Videokonferenzen werden nach unserem Kenntnisstand immer auf Servern in den USA gespeichert!

Ein Wort zum Datenschutz bei US-Lösungsanbietern:
Im Moment ist es nur in Ausnahmefällen möglich, die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA rechtskonform zu gestalten. Der Abschluss von Standardvertragsklauseln ist dazu nicht ausreichend. Sie müssen sich außerdem davon überzeugen, dass das Datenschutzniveau im Drittland – also in den USA – ausreichend hoch ist, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Dazu muss selbstverständlich auch die datenschutzrechtliche Gestaltung der Lösung selbst DSGVO-konform sein. Wir können uns in den meisten Fällen nur blind auf die Aussagen der Anbieter verlassen, da wir auf Anfragen hinsichtlich Detailinformationen eher selten Antworten bekommen werden. Entscheiden Sie bitte im Einzelfall gemeinsam mit Ihrem Datenschutzspezialisten, ob ein Lösungsanbieter unter diesen Voraussetzungen für den bei Ihnen konkret geplanten Zweck nutzbar ist oder nicht.

Mehr Infos zum Thema:

Heise-Artikel zur Verschlüsselung bei Zoom

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