Stellenanzeigen auf Facebook & Co.

Stellenanzeigen auf Facebook & Co.

Wer auf Personalsuche ist, möchte seine Stellengesuche gerne einer großen Anzahl potentieller Bewerber zugänglich machen. Soziale Netzwerke wie Facebook, LinkedIn & Co. eignen sich hierfür natürlich hervorragend. Die Stellenanzeige ist schnell geteilt und für die bestehenden Follower und alle, die zufällig darüberstolpern, sichtbar.

Noch besser wäre es aber, hier eine konkrete Zielgruppe ansprechen zu können. Auch dafür findet sich schnell eine Lösung in Form der speziell dafür gestalteten Stellenanzeigen. Diese werden nicht nur einer fein eingrenzbaren Zielgruppe ausgespielt, sondern sie beinhalten in der Regel auch gleich eine Bewerbungsmöglichkeit. Wer sich für die Stelle interessiert kann die wichtigsten Informationen direkt in ein Formular eingeben und an den Traum-Arbeitgeber schicken.

Das klingt interessant. Um möglichst vielen potentiellen Arbeitgebern diese Möglichkeit der Stellensuche schmackhaft zu machen, wurde von Facebook in den letzten Stunden ein Hinweis darauf in die Benachrichtigungen vieler Benutzer gestellt – einfach einmal klicken, das Formuar auf dem nebenstehenden Bild ausfüllen, und schon ist die Stellenanzeige gestartet.

 

 

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

An dieser Stelle gibt es gleich mehrere Gründe dafür, sehr vorsichtig mit solchen Stellenanzeigen bei Facebook umzugehen, oder vielleicht besser die Finger davon zu lassen.

  1. Die vertragliche Seite
    Um die Nutzung der Stellenanzeigen datenschutzrechtlich sauber zu gestalten, müssen Sie die „gemeinsame Verarbeitung“ regeln. Das ist mit Facebook bislang jedoch nicht zufriedenstellend möglich, die zur Verfügung stehenden vertraglichen Vereinbarungen reichen nicht aus, um Ihre Pflichten im Rahmen dieser Datenverarbeitung auch zu erfüllen.
  2. Die Image-Frage
    Seien Sie sich bei der Nutzung von Facebook-Stellenanzeigen der Tatsache bewusst, dass Sie Ihre Bewerber aktiv dazu auffordern, private und ggf. vertrauliche Informationen preiszugeben. Denken Sie daran, dass Sie es ggf. auch mit Facebook-Nutzern zu tun haben, denen der Umgang von Facebook mit diesen Informationen nicht abschließend bekannt ist.
  3. Die Nutzung der Daten
    Hier können wir direkt an 2. anknüpfen. Ist Ihnen selbst denn die Nutzung der Daten durch Facebook wirklich klar? Können Sie abschätzen, zu welchen Zwecken Facebook die auf diese Weise erhobenen Daten nutzt? Diese könnten z.B. zu Profiling-Zwecken eingesetzt oder an Dritte weitergegeben werden.
  4. Die Löschung der Daten
    Verlangt ein Bewerber von Ihnen im Nachgang die Löschung seiner Daten, können Sie dies nur für die in Ihrem Unternehmen gespeicherten Informationen garantieren. Auf die Löschung der Daten bei Facebook haben Sie keinen Einfluss und verstoßen damit gegen die DSGVO.
  5. Die verschlüsselte Übertragung
    Für die Übermittlung von Bewerberdaten via Internet müssen Sie, wenn die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Bewerber nicht sowieso verschlüsselt ist, eine verschlüsselten Übertragungsweg zur Verfügung stellen. Das Facebook-Formular kann an dieser Stelle höchstens eine Verschlüsselung zwischen dem Bewerber und dem Facebook-Server abbilden, nicht aber eine geschützte Übertragung zwischen dem Bewerber und Ihnen.
  6. Die Image-Frage, Teil 2
    Zu guter Letzt möchten Sie sich Ihren potentiellen Mitarbeitern gegenüber sicher als vertrauenswürdiger und zuverlässiger Arbeitgeber präsentieren. Überlegen Sie daher genau, welche Zielgruppe Sie zu Bewerbungen auffordern möchten und für welche Tätigkeit. Diese Form der Mitarbeitersuche stößt vielleicht nicht immer auf Gefallen bei Ihren Traum-Kandidaten.

Was ist mit den anderen?

Xing und LinkedIn sind Plattformen, die ebenfalls sehr intensiv zur Mitarbeitergewinnung genutzt werden. Beide Plattformen sind auf den geschäftlichen Gebrauch ausgerichtet und bieten umfangreiche AGBs und vertragliche Regelungen zu den notwendigen Themen.

Seien Sie jedoch grundsätzlich auf der Hut und prüfen Sie genau, was mit den Bewerberdaten geschieht und welchen Einfluss Sie darauf haben, bevor Sie sich für eine Stellenanzeige entscheiden. Ihr Datenschutzbeauftragter kann die Vertragsbedingungen im Einzelfall für Sie prüfen und eine Handlungsempfehlung aussprechen.

Gilt auch für Werbung und Events

Denken Sie bitte auch bei der Schaltung von Anzeigen für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte an die oben geschilderten Fragestellungen. Bei bestimmten Anzeigenformen werden dem Interessenten direkt Anmelde- oder Anforderungsformulare angeboten, in denen personenbezogenen Daten erfasst werden können. Gleiches gilt, wenn Sie z.B. eine Veranstaltung in Facebook einstellen und dem Bewerber die Anmeldung direkt auf Facebook ermöglichen.

Halten Sie grundsätzlich immer an den Stellen, an denen Dritte Daten Ihrer Interessenten oder Bewerber speichern möchten, die Augen offen. Werfen Sie lieber zuerst einen Blick auf die für diesen Fall geltenden Rechtsvorschriften und auf die Möglichkeiten, diese mit dem jeweiligen sozialen Netzwerk umsetzen zu können. Fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzberater lieber einmal mehr, als sich hier unangenehmen Konsequenzen auszusetzen.

 

Infos zu Datenschutz und IT-Sicherheit liefert Ihnen Munkers Datenschutz-Newsletter frei Haus. Gleich anmelden!

Anmeldung Newsletter


zurück