Outsourcing der internen Hinweisgeber-Meldestelle

Outsourcing der internen Hinweisgeber-Meldestelle

Die einfachste Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Nichts machen. Zumindest nicht selbst.

Die neueste Sensation aus dem Universum der Gesetzestexte: das Hinweisgeberschutzgesetz. Klingt nach Aufwand für Sie, oder?

Wir haben spannende Neuigkeiten, wie Sie diesen Aufwand umgehen können: lagern Sie den Betrieb Ihrer internen Meldestelle einfach aus. Das ist rechtlich zulässig und problemlos organisierbar (wie wir das machen, erkläre ich am Schluss).

Aber zuerst die Fakten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz) betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern direkt. Was steckt dahinter?

Das Gesetz fördert das Melden von Missständen oder Unregelmäßigkeiten in Unternehmen – man nennt diese mutigen Informanten auch „Whistleblower“. Während sie früher oft das Risiko hatten, wegen ihrer Offenlegungen diskriminiert zu werden, bietet das neue Gesetz einen starken Schutzschild. Damit sollen Angestellte ermutigt werden, Probleme transparent zu machen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Aber was bedeutet das konkret für Sie?

Ihr Unternehmen muss eine vertrauliche Meldestelle einrichten, die z.B. mit Hilfe eines Online-Meldeportals, per E-Mail oder telefonisch Möglichkeiten zur Abgabe entsprechender Hinweise schafft. Die eingehenden Hinweise müssen auf Ihre Stichhaltigkeit geprüft und – sofern berechtigt – im Unternehmen aufgearbeitet werden.

Neben dem Personalaufwand – sofern sich eine ausreichend rechtskundige Person im Unternehmen finden lässt – müssen Sie auch die Vertraulichkeit der Prozesse sicherstellen. Und Sie sollten natürlich die interne Flüsterpost und Befangenheiten der Kollegen untereinander vermeiden, wenn der eine weiß, was der andere gemeldet hat.

💡Unsere Lösung: Outsourcing der internen Meldestelle!

1️⃣ Wir haben durch unsere Beratung zum Datenschutz und IT-Sicherheit wirklich viel Erfahrung darin, praktikable Prozesse zu gestalten, die sicher und vertraulich sind.

2️⃣ Wir haben unseren Kooperationspartner in Sachen IT-Recht und Compliance mit an Bord geholt.

3️⃣ Wir haben gemeinsam eine Lösung zum Outsourcing der Hinweisgeber-Meldestelle geschaffen, bei der Sie sich erst dann mit einem Hinweis befassen müssen, wenn wirklich etwas vorgefallen ist. Alles andere übernehmen wir.

⚡Klingt spannend? Jetzt sind Sie dran!

Flyer zum Hinweisgeberschutzgesetz


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