Live-Session zum Löschkonzept: wer braucht eines und was muss rein?

Live-Session zum Löschkonzept: wer braucht eines und was muss rein?

Warum brauchen Sie ein Löschkonzept?

Im Datenschutz organisieren wir die DSGVO-konforme Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Ihrem Hause. Unter dem Begriff „Verarbeitung“ versteht man auch das Löschen solcher Daten. Daher müssen wir uns im Rahmen der Umsetzung der DSGVO auch Gedanken darüber machen, welche Datenbestände mit personenbezug wann und auf welche Weise gelöscht werden müssen. Die dafür notwendigen Informationen, Vorgaben und Prozesse werden im Löschkonzept festgehalten.

Zudem haben Betroffene, also Kunden und Mandanten, Mitarbeiter, Bewerber, Interessenten etc., das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten aus Ihren Datenbeständen. Auch die Vorgehensweise für den Umgang mit einem solchen Löschbegehren wird im Löschkonzept festgehalten.

Live-Session: Onlineseminar zum Löschkonzept

Wer braucht ein Löschkonzept, was muss enthalten sein und wie baut man das Konzept am Besten auf?

Diese Fragen klären wir in unserem Onlineseminar „Das Löschkonzept: wer braucht eines und was muss rein?“.

Anmeldung

Diese Live-Session ist Teil der Onlineseminare für die Teilnehmer an unserem Onlinekurs „DatenschutzCoach“. Die ersten Live-Sessions stellen wir als Kennenlern-Angebot kostenfrei auch für Kanzleien, die noch nicht am DatenschutzCoach teilnehmen, zur Verfügung.

Die Live-Session wird über GoToMeeting als Onlinekonferenz durchgeführt. Sie können sich kostenfrei und unverbindlich per E-Mail an „digital@munker.info“ anmelden und erhalten rechtzeitig vorab den Einwahllink zum Onlineseminar zugeschickt.


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