Die eigene App und der Datenschutz

Die eigene App und der Datenschutz

Die App fürs eigene Unternehmen

Immer mehr Unternehmen und Freiberufler möchten Ihren Kunden spezielle Informationen im Rahmen einer App für Smartphones und Tablets zur Verfügung stellen. Das kann eine praktische Angelegenheit sein, die Bandbreite der Anwendungen ist groß. Von der App des Steuerberaters, über die zum Teil auch vertrauliche Informationen und Daten transferiert werden können – bis hin zur Info-App mit aktuellen Öffnungszeiten, Kursen und Angeboten des Lieblings-Fitnessstudios sind die verschiedensten Angebote zu finden.

Wer eine eigene App anbieten möchte, muss eine grundsätzliche Fragestellung klären: soll es eine individuelle Eigenentwicklung geben, oder wird eines der vielfältigen Angebote für vorgefertigte, individualisierbare Apps genutzt.

Egal, wofür man sich entscheidet, das Thema Datenschutz sollte von Anfang an eine Rolle spielen. Je nachdem, welche Services eine App anbietet und welche Daten dabei transportiert werden, ist auch für ein entsprechendes Datenschutzniveau zu sorgen. Das lässt sich nur sinnvoll umsetzen, wenn es bei der Konfigutation der App berücksichtigt wird. Vorausdenken spart hier übrigens auch Kosten, denn nachträgliche Anpassungen sind immer aufwändig und oft nicht optimal umzusetzen.

Worauf muss man achten?

Darauf liefert das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht antworten. Auf der Homepage der Aufsichtsbehörde gibt es einen Prüfkatalog für die Untersuchung von Apps hinsichtlich technischer Datenschutzanforderungen. Die darin aufgeführten Fragestellungen sind besonders für App-Entwickler eine gute Hilfestellung bei der Gestaltung neuer mobiler Anwendungen, um Apps von Anfang an den gesetzlichen Anforderungen entsprechend zu gestalten.

Wichtig: der Prüfkatalog enthält bereits neue Konzepte aus der EU-Datenschutzgrundverordnung. So sind darin auch Fragestellungen enthalten, die sich auf die Umsetzung der Konzepte „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beziehen, die grundlegende Anforderung für alle technischen Neuentwicklungen sind.

Hier finden Sie die aktuelle Version des Prüfkatalogs zum Download

BayLDA Prüfkatalog App-Entwicklung

und hier können Sie sich über dieses und weitere aktuelle Themen direkt auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht informieren:

Zur Homepage des BayLDA


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