Der Facebook Like-Button

Der Facebook Like-Button
Wer auf seiner Website den Facebook Like-Button oder andere Plugins eingebunden hat, verstößt gegen Datenschutzvorschriften. Allein die Tatsache, dass ein Like-Button eingebunden ist, sorgt dafür, dass Informationen über die Besucher der Seite an Facebook übermittelt werden. Was damit passiert weiß niemand so genau.
 
Die Verbraucherzentrale NRW hat 6 Unternehmen deshalb abgemahnt. Das Landgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung zwischenzeitlich bestätigt. Wer ein Plugin – egal von welchem Anbieter – auf seiner Website einbindet, muss den Besucher aufklären, wenn es dadurch zur Übermittlung personenbezogener Daten kommt. Insbesondere die Frage, zu welchem Zweck die Daten genutzt werden, muss beantwortet werden. Kann man das nicht, z.B. weil der Anbieter des Plugins darüber keine Informationen herausgibt, darf das Plugin nicht genutzt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Artikel zu Like-Buttons auf Heise.de

In diesem Artikel wird auch eine datenschutzkonforme Alternative zur Einbindung der Like-Buttons von c´t aufgezeigt. Mit „Shariff“ kann der Besucher eine Seite in sozialen Netzwerken liken. Die Verbindung zum jeweiligen Netzwerk wird allerdings erst hergestellt, wenn der Besucher den Button aktiv anklickt. Eine automatische Datenübermittlung ohne Zutun des Besuchers erfolgt nicht. Alternativ zu „Shariff“ kann z.B. auch die „2-Kick-Lösung“ von Chip verwendet werden.
 
Die IP-Adresse gilt übrigens eindeutig als personenbezogenes Datum, sofern sie nicht nur in gekürzter Form erfasst und verarbeitet wird. Daher sollten Sie auch bei der Nutzung von Analyse-Tools wie Google Analytics oder Piwik, oder auch beim Einsatz von E-Mail-Marketing-Lösunen wie Cleverreach darauf achten, dass die IP-Adressen der Besucher oder Adressaten nur in anonymisierter – also gekürzter – Form gespeichert und verarbeitet werden.

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