Datenschutz in der Werbung – was darf, was nicht?

Datenschutz in der Werbung - was darf, was nicht?

Erhalten Sie auch so viele Werbeanrufe? Das Thema an sich ist nicht neu. Jedoch nehmen die unerwünschten Telefonate der Anzahl nach immer mehr zu und fallen durch sehr hartnäckige und unangenehme Anrufer auf. Nicht selten sind die Gespräche nur durch sehr „deutliche“ Aussagen zu beenden. Erlaubt sind diese Anrufe in den wenigsten Fällen: die bei uns eingehenden Werbeanrufe sind in maximal in 5% der Fälle rechtlich zu rechtfertigen. Auch bei Werbung im B2B Bereich gibt es einige Regelungen, die eingehalten werden wollen.

Tun oder nicht tun?

Die Frage nach den Do´s und Don´ts in der Werbung trifft natürlich auch unsere Kunden. Unserer Erfahrung nach herrscht zu diesem Thema große Unsicherheit. Viele Werbeformen dürfen nicht ohne weiteres für das eigene Unternehmen genutzt werden. Die Rahmenbedingungen sind den Entscheidern allerdings meistens unbekannt, und so wird weiter geworben wie bisher, denn der Mitbewerb macht es ja schließlich auch.

Immer wieder zeigen aktuelle Fälle, dass dieser Schuss nach hinten losgehen kann. Unerlaubte Werbung kann je nach Sachverhalt mit einem Bußgeld von bis zu EUR 300.000 geahndet werden.

Was Sie wirklich dürfen.

Das bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht und der Düsseldorfer Kreis haben sich dem Thema bereits angenommen und die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Die nachfolgende Zusammenfassung empfehlen wir jedem Unternehmer, sich einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen erhalten will. Lesen Sie sich das Faltblatt einmal durch und prüfen Sie im Hinterkopf, ob der rechtliche Rahmen für Ihre aktuellen Werbemaßnahmen geprüft werden muss.

Informationsblatt „Rahmenbedingungen für zulässige Werbung“

Die Anwendungshinweise des Düsseldorfer Kreises bieten zusätzliche Detailinformationen zu den wichtigsten Themen.

Anwendungshinweise Werbung des Düsseldorfer Kreises

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