So vermeiden Sie die drei häufigsten Gestaltungsfehler bei Consent-Bannern auf Ihrer eigenen Website: ein Datenschutz-Quicktipp aus dem Berateralltag.
Die Diskussion um Consent-Banner dreht sich meistens um technische Themen – vor allem natürlich um Cookies und die Einwilligung, die wir in einigen Fällen aus Datenschutzgründen dafür benötigen.
Dabei wird übersehen, dass auch die optische und inhaltliche Gestaltung der Banner entscheidend dafür ist, ob die Lösung dem Datenschutz genüge tut. Maßgebend dafür ist die Wirksamkeit der Einwilligung, die der Besucher im Consent-Banner erteilen soll. Wird er dabei zu sehr beeinflusst, kann diese Einwilligung als ungültig angesehen werden.
Zudem gibt es auch hier Formalien, die leicht zu berücksichtigen sind, aber oft vergessen werden.
Mit diesen drei Tipps aus unserer Beratungspraxis gehören solche Gestaltungsfehler auf Ihrer Website der Vergangenheit an:
𝗔𝗹𝗹𝗲𝘀 𝗮𝗸𝘇𝗲𝗽𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻
Besteht auf dem Consent-Banner die Möglichkeit, „Alles akzeptieren“ auszuwählen, muss im Gegenzug dazu auch „Alles ablehnen“ in gleicher, einfacher Weise möglich sein. Achten Sie daher darauf, die Option „Alles akzeptieren“ optisch nicht zu sehr zu betonen. Der Webseitenbesucher sollte idealerweise nicht durch Farbgebung oder Hervorhebung dazu verleitet werden, einfach alles zu akzeptieren, da die Alternative für ihn nicht ersichtlich ist.
𝗪𝗶𝗱𝗲𝗿𝗿𝘂𝗳𝘀𝗺ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁
Auch der Widerruf einmal gegebener Einwilligungen muss so leicht möglich sein, wie die Erteilung der Einwilligung selbst. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, im Footer der Website eine „Cookie-Box“ zu hinterlegen. So ist die Möglichkeit, entsprechende Einstellungen zu verändern, von jeder Unterseite aus schnell aufrufbar.
𝗜𝗺𝗽𝗿𝗲𝘀𝘀𝘂𝗺 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗵𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀
Apropos schnell aufrufbar: Impressum und Datenschutzhinweis Ihrer Website müssen auch vor der Auswahl des Besuchers, ob er Einwilligungen erteilen möchte oder nicht, direkt erreichbar sein. Die Links auf die entsprechenden Unterseiten dürfen insbesondere nicht durch die Platzierung des Banners verdeckt sein. Da das Erscheinungsbild je nach Endgerät nicht immer vorhersehbar ist empfehlen wir unseren Kunden, die Datenschutzhinweise und das Impressum direkt im Freitext des Banners selbst zu verlinken. Der Klick auf den Link darf den Banner natürlich nicht umgehen.
Die Hauptaufgabe von Consent-Bannern bleibt davon unberührt: der Benutzer soll über Funktionen und Tools auf der Website informiert werden, für die nach DSGVO oder TTDSG eine Einwilligung erforderlich ist. Diese Einwilligung kann er im Consent-Banner erteilen, oder eben nicht.
Für welche Funktionen, Tools und Dienste auf Ihrer Website Sie eine Einwilligung durch den Benutzer brauchen, können Sie z.B. mit Hilfe unserer DSGVO Website Analyse herausfinden.
Erfahren Sie hier mehr über die Website Analyse: